Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Eventtechnik Bayer, Josef Bayer, Kirchstraße 5, 85107 Baar-Ebenhausen
1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
2. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung
2.1 Der Mieter konfiguriert ein Fotobox-System und erhält nach dem Absenden einer unverbindlichen Verfügbarkeitsanfrage eine E-Mail, ob zum Veranstaltungsdatum, das von ihm konfigurierte Fotobox-System verfügbar ist. Nach Absenden des Buchungsformulars durch den Mieter kommt der Vertrag hernach durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail durch den Vermieter zustande.
2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.
3. Zahlungsvereinbarungen
3.1 Ist der Mieter Verbraucher werden die Preise zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ist der Mieter Verbraucher, sind Zahlungen gemäß dem angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.2 Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.3 Der Vermieter behält sich Teilrechnungen vor.
3.4 Der Mieter kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
4. Verpackung, Lieferung und Gefahrenübergang
4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferung erfolgt auf Kosten des Vermieters.
4.3 Vom Vermieter mitgeteilte Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixliefertermin im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Streik, Stau), die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses zu leisten. In diesem Fall ist der Mieter unverzüglich zu unterrichten.
4.4 Bei Selbstabholung: Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Ware den Sitz des Vermieters verlässt. Verzögert sich die Auslieferung durch Verschulden des Mieters, geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Mieter über.
4.5 Gelangt die Ware aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zu den vom Mieter zu vertretenden Umständen gehört insbesondere eine kurzfristige Bestellung. Zur Meidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es dem Mieter unbenommen, die Ware beim Vermieter abzuholen.
5. Vertragliche Rücktrittsrechte
5.1 Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage): 20% des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
bei Rücktritt 3 Wochen vor Mietbeginn: 75% des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
bei Rücktritt 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Nettomietpreises der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Mieter wird der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
6. Vertragspflichten und Haftung
6.1.1 Der Vermieter prüft die Ware vor Versand auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft. Er wird erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist hierzu erforderlichenfalls Zugang zu der Ware zu gewähren.
6.1.2 Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.1.3 Der Vermieter versichert die Ware im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie auf dem Transport gegen Transportschäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Mieter entstanden sind.
6.2.1 Der Mieter hat die Ware sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebs- sowie Verpackungsanweisungen zu befolgen.
Die Ware darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
Sie darf aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit ausschließlich in wettergeschützten Bereichen verwendet werden.
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Ware über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
Die Ware ist vom Mieter im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben.
6.2.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
6.2.3 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit sowie Hin- und Rücktransport an der Ware entstehen, soweit diese nicht durch die Betriebshaftpflicht- oder Transportversicherung (Ziffer 6.1.3) abgedeckt sind. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere
– für erforderliche Reparaturkosten,
– bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,
– für erforderliche Gutachterkosten,
– bei Schäden für den merkantilen Minderwert,
– für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
6.2.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Ware am ersten Werktag nach der Veranstaltung mittels DHL unter Verwendung des vorgefertigten Rücksendescheins zurückzusenden. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter entstehende Schäden zu ersetzen (z. B. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung).
6.2.5 Sendet der Mieter die Ware nach form- und fristgemäßer Ausübung eines ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts zurück, hat er Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Ist die Ausübung des Widerrufsrechts und/oder Rücksendung der Ware nach dem Veranstaltungstermin erfolgt, hat der Mieter für die gezogenen Nutzungen, insb. Gebrauchsvorteile, Wertersatz zu leisten.
7. Datenspeicherung und Nutzungsrechte
7.1 Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.
7.2 Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
8. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen
8.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
8.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Kitzingen.
8.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Kitzingen vereinbart.
8.5 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.